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Hinterlegung letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügungen und/oder Ehe- und Erbverträge können bei der Gemeinde hinterlegt werden.

Für die Hinterlage einer letztwilligen Verfügung ist die Identifikation erforderlich (persönliche Abgabe mit Vorlage eines amtlichen Ausweises).

Kosten:
Depot-Gebühr von Fr. 95.00 (inkl. Registereintrag und Herausgabe)

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