Hinterlegung letztwillige Verfügung
Letztwillige Verfügungen und/oder Ehe- und Erbverträge können bei der Gemeinde hinterlegt werden.
Für die Hinterlage einer letztwilligen Verfügung ist die Identifikation erforderlich (persönliche Abgabe mit Vorlage eines amtlichen Ausweises).
Kosten:
Depot-Gebühr von Fr. 95.00 (inkl. Registereintrag und Herausgabe)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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